Demobeobachtungen der Kritischen Jurist_innen
"In offener Feindschaft" 2011
Presseerklärung der Kritischen Jurist_innen an der FU zur Beobachtung der
Demonstration „In offener Feindschaft“ am 28. Januar 2011
Anlässlich der Antirepressionsdemonstration am 28. Januar 2011 führten die Kritischen Jurist_innen an der FU Berlin
wieder eine Demonstrationsbeobachtung durch.
Das Geschehen am Rosenthaler Platz begann mit einem immensen Aufgebot der Polizei, die sich zunächst aber lobenswerter
Weise zurückhielt und auf Vorkontrollen sowie Kameraeinsatz verzichtete. Jedoch wurde die Außenwirkung dadurch erheblich
eingeschränkt, dass eine sich unmittelbar vor dem Fronttransparent aufbauende Polizeikette dieses komplett verdeckte.
Aber bereits nach kurzer Zeit begann die Polizei, die Demonstration großflächig abzufilmen. Dies steht im Widerspruch
zu dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, nach dem Demonstrationen nur noch bei erheblicher Gefahr für die
öffentliche Sicherheit gefilmt werden dürfen, um friedliche Demonstrierende nicht vom Gebrauch ihrer Grundrechte
abzuschrecken. Hinzu kam der Einsatz von aggressiv bellenden Polizeihunden. Außerdem erging eine aus juristischer
Sicht fragwürdige Verfügung, derzufolge Mitglieder der „Clownsarmee“ (die das martialische Auftreten der Polizei
karikierte) fortan einen Abstand von fünf Metern zu den echten Polizeikräften zu wahren hatten.
An der Kreuzung Friedrichstraße-Georgenstraße hielt die Polizei weitere Maßnahmen für erforderlich und zeigte durch das
plötzliche Aufsetzen der Helme, massiven Kameraeinsatz und Bedrängen der Demonstration Kampfbereitschaft. Der friedliche
Zug, welcher bereits zuvor mehrmals gestoppt worden war, wurde nun gezwungen, von der vereinbarten Route auf eine
unbelebte Seitenstraße abzuweichen. Laut Polizei der Grund des Ganzen: zwei Silvesterknaller und ein Flaschenwurf.
Dies erscheint nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch unnötig eskalativ. In der Folge schirmte ein dichtes Spalier
aus Polizeikräften die Demonstration ab, wodurch die Außenwirkung noch stärker eingeschränkt und eine einschüchternde
Atmosphäre erzeugt wurde.
Kurz vor dem angemeldeten Endpunkt am Brandenburger Tor brachte die Polizei den Zug dann grundlos endgültig zum Stehen
und verhinderte somit die geplante Abschlusskundgebung. Die Demonstration war zu diesem Zeitpunkt von allen Seiten von
Einsatzkräften umstellt, die den Abfluss der nun aufgelösten Versammlung nur in eine Richtung erlaubten. Dabei gingen
sie sowohl gegen die Teilnehmer_innen als auch gegen einen Demonstrationsbeobachter aggressiv und handgreiflich vor.
Im Zuge dessen kam es zu drei Festnahmen, für die kein Anlass ersichtlich war. Passant_innen äußerten sich schockiert
ob des massiven Polizeieinsatzes.
„Die Präsenz der Polizei vor Ort war völlig überdimensioniert und die Demonstrationsfreiheit wurde mit überzogenen
Maßnahmen unverhältnismäßig eingeschränkt“, sagt Kristina Tiek, Pressesprecherin der Kritischen Jurist_innen.
"Desweiteren ist insbesondere der regelmäßige rechtswidrige Einsatz von Kameras nachdrücklich zu kritisieren".